Eine Insolvenzverschleppung bezieht sich auf die rechtswidrige Verzögerung oder Unterlassung der Insolvenzanmeldung durch eine juristische Person oder deren Vertreter. Dies geschieht, wenn die Insolvenzreife eines Unternehmens gegeben ist, aber dennoch keine Insolvenzanmeldung erfolgt. Eine solche Handlung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Insolvenzverschleppung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Insolvenzrecht, da sie Gläubigern und anderen Beteiligten die Möglichkeit nimmt, ihre Ansprüche geltend zu machen und möglicherweise noch vorhandene Vermögenswerte zu sichern. Die Insolvenzverschleppung ist daher ein Delikt, das mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.