Risiken treuhänderischer Geschäftsführung

Eine Treuhand-Geschäftsführung für eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft ist prinzipiell möglich, unterliegt aber in jedem Falle einer intensiven Prüfung, um haftungsrechtliche Komplikationen zu vermeiden. Die Risiken treuhänderischer Geschäftsführung sind dabei besonders zu beachten.

Das bezieht sich gleichermaßen auf eine Neugründung als auch auf eine bestehende Gesellschaft.

So wäre in Deutschland eine treuhänderische Geschäftsführung bei einer bestehenden Gesellschaft dann nicht möglich, wenn der Auftraggeber eine Firmenbeerdigung (nur als Beispiel) beabsichtigt oder die Zahlung von Steuerabgaben unterdrücken möchte. Die Risiken treuhänderischer Geschäftsführung müssen in solchen Fällen besonders berücksichtigt werden.

Prinzipiell unmöglich ist eine sogenannte “Strohmann-Bestellung” bei der ein Treugeber im Namen des Treuhänders nach Belieben schaltet und waltet, ohne diesen über die Vorgänge zu informieren.

Aufgrund der weit gefassten Vorschriften des deutschen GmbH-Gesetzes haftet der Treuhänder dabei für die ihm unbekannten Handlungen des Treugebers gegenüber deutschen Behörden unbeschränkt und mit seinem gesamten Vermögen.

Bedauerlicherweise haftet er nicht nur zivilrechtlich mit seinem kompletten Vermögen sondern er muss bei unbedachten und waghalsigem Verhalten seines Auftraggebers häufig auch bei strafrechtlichen Ermittlungen um seine Freiheit fürchten.

Risiken treuhänderischer Geschäftsführung

Diese und ähnliche Konstellationen, bei der unsere Treuhänder gegen Zahlung eines minimalen Honorars ein Maximum an Problemen erhalten übernehmen wir NICHT.

Neben dieser Option besteht die zusätzliche Möglichkeit den Geschäftsführer aktiv in den Arbeitsablauf der Gesellschaft zu integrieren, wenn dies sinnvoll und wirtschaftlich erscheint.

Er übt die Funktion des Geschäftsführers auch tatsächlich aus und erhält hierfür ein Gehalt, das sich am monatlichen zeitlichen Aufwand orientiert.

Bei einer Voll-Treuhand (Geschäftsführung und Gesellschafter) agiert der Geschäftsführer damit als Ihr Angestellter, ohne dass diese Vereinbarung nach außen offengelegt wird.

Die Höhe des Honorars des Treuhänders steht in Relation zum erwartenden monatlichen Aufwand, ist aber damit auch in Deutschland erheblich kostenintensiver als in anderen Ländern.

Bei einer UG, die kein Tagesgeschäft ausübt sondern lediglich Gesellschaftsanteile hält kann ein so geringes „Monats-Gehalt“ in Höhe von nicht mehr als ca. EUR 120 monatlich (je nach Aufwand mehr) anfallen.

Bitte beachten Sie dabei, dass der Auftraggeber als Treugeber bei diesem Szenario keine Einzelvollmachten zum Handeln erhalten kann. Wollen Sie lieber einen Trust gründen? Dann werden Sie bei unserem Partner Lighthouse fündig. Sofern Sie uns eine Email übersenden wollen nutzen Sie einfach unser Webformular.

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