Die meisten der nachstehenden Fragen und Antworten gehören zu unserem normalen Tagesgeschäft.
Im Verlauf der nächsten Zeit werden wir diese FAQ ständig erweitern.
Da wir keine Steuerberater sind können wir Sie in steuerlicher Hinsicht verbindlich nicht beraten und machen das auch nie.
Wir beantworten in der Regel Fragen bezüglich kaufmännischer Auswirkungen aber nie steuerlicher Auswirkungen.
Prinzipiell geben wir die kaufmännische Empfehlung dass die steuerliche Verantwortung dort liegt wo der Sitz der Geschäftsführung liegt, und wo die Geschäfte ausgeführt werden. Weitere Indizien für eine steuerliche Behandlung sind die Wohnorte Ihrer Kunden und der Sitz Ihres Bankkontos.
Das wiederum basiert auf einer kaufmännischen Überlegung und der Erfahrung der letzten Jahrzehnte in diesem Bereich.
Das hängt vom Stand Ihres Verfahrens ab und natürlich auch von der Art Ihres Verfahrens.
Befinden Sie sich in einer privaten Insolvenz wird das andere Auswirkungen haben als wenn Sie als Verantwortlicher einer juristischen Person einen Antrag gestellt haben.
Prinzipiell gelten die Aussagen die wir bereits bei der Frage ob Sie bei einem Gewerbeverbot einen Treuhänder bestellen können getroffen haben.
Wenn Sie ohne Wissen Ihres Insolvenzverwalters Vermögen oder Aktiva beiseite schaffen könnte es sein dass Sie ein Strafverfahren provozieren.
Genau aus diesem Grund und weil wir nicht wissen können ob wir uns dabei einer Beihilfe schuldig machen werden wir bei derartigen Szenarien nicht beteiligt sein wollen.
Es gibt keine Datenbanken für Gewerbeuntersagungsverfahren auf die man öffentlich zugreifen könnte. Die Gründung einer Gesellschaft im In- und Ausland wird man Ihnen nicht verwehren können. Allerdings könnte es sein dass die Umgehung einer Gewerbeuntersagung strafbar ist. Wenn Sie uns über diesen Sachverhalt aufklären würden wir uns möglicherweise dem Vorwurf zur Beihilfe zu einer Straftat gefallen lassen müssen.
Eine derartige Information würde damit automatisch zu einer Zurückweisung Ihres Auftrags führen.
Alle Treuhänder mit denen wir zusammenarbeiten verfügen über eine exzellente Bonität. Das ist auch einer der Gründe weshalb die Erteilung von Generalvollmachten oder Vollmachten über das Bankkonto nicht möglich sind.
Der Treuhänder möchte seine Bonität gerne erhalten und nicht damit konfrontiert werden, dass er plötzlich in 6- oder 7-stelligem Bereich für die Handlungen seines Vollmachtnehmers aufkommen muss.
Sie können jederzeit Angebote aus unserem Online-Angebot bestellen.
Bitte lesen Sie jedoch ausführlich alle Beschreibungen unseres Angebots genau um sicher zu gehen dass das was Sie bestellen auch genau das ist was Sie haben wollen.
Der Begriff der „anonymen“ Gesellschaft ist deshalb nicht richtig weil Sie wie auch bei einer Bank mit einem Nummernkonto auch uns gegenüber Ihre Identität und Adresse offenlegen müssen.
Lesen Sie bitte unsere ausführlichen Infos zur anonymen Gesellschaftsgründung auf https://www.4utrust.de/anonyme-deutsche-gesellschaft/
Wir empfehlen Ihnen die rechtliche Situation mit Ihrem Anwalt und Steuerberater abzusprechen. Wir beraten Sie bei derartigen Fragen aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht.
Deutsche Gesellschaften genießen weltweit wegen des umfangreichen Haftungsrisikos ein Sonderrecht.
Konkret heißt das wenn Ihnen Ihr Treuhänder eine Generalvollmacht erteilt dann haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten, die Sie für die Gesellschaft schaffen.
Das bedeutet nicht, dass wir Ihnen von vornherein Unregelmäßigkeiten unterstellen aber erfahrungsgemäß liegt die Hemmschwelle niedrig wenn vonseiten eines Bevollmächtigten entsprechende Haftungsrisiken geschaffen werden.
Da alle unsere Treuhänder eine entsprechende Bonität genießen und diese auch erhalten wollen muss das Risiko in diesem Zusammenhang so klein wie möglich gehalten werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass es Personen die sich ohne weiteres für eine Treuhand-Geschäftsführung verpflichten weitgehend egal ist was Sie mit einer Vollmacht anstellen.
Normalerweise wird dieser Personenkreis wohl eher über eine problematische Bontität verfügen.
Agiert ein Geschäftsführer mit einer problematischen Bonität für Ihre Gesellschaft kann die Bonität Ihrer eigenen Gesellschaft darunter leiden.
Die Informationen dieses Programms basieren auf einer langjährigen Erfahrung von mehr als 20 Jahren in diesem Bereich und sollten deshalb nicht einfach öffentlich zugänglich sein.
Wenn Sie eine Anfrage stellen dann gehen wir davon aus dass Sie sich entsprechend über alle Teile dieser Website informiert haben.
Prinzipiell gilt dass wir zuvorkommend, höflich, diskret und äußerst kulant agieren.
Erwarten Sie aber bitte nicht, dass wir Ihnen irgendeinen unserer Services verkaufen wollen. Erfahrungsgemäß gehören 98 % aller Anfragen zu denjenigen die einen dummen Strohmann suchen.
Bitte sehen Sie davon ab in diesem Fall eine Anfrage zu stellen.
Wir stellen keine Strohmänner zur Verfügung.
Auch wenn Sie mit einer englischen oder irischen LTD in Deutschland tätig werden wollen greift in Fragen der Verantwortung das deutsche GmbHG. Der Treuhänder der hier die Geschäftsführung einer ausländischen Gesellschaft übernimmt ist deshalb trotzdem verantwortlich und auch greifbar wenn vom Auftraggeber Situationen geschaffen werden für die der Treuhänder sich rechtfertigen muss.
Wenden Sie sich bitte in diesem Falle an einen unserer Mitbewerber.
Diese Ausgangsposition bedeutet in der Regel immer gewaltigen rechtlichen Ärger für alle Beteiligten.
Wenn der Treuhänder über uns bestellt wurde und die Berechnung seines Honorars über uns erfolgt sind derartige Situationen über unsere Vertrauensschadenversicherung abgesichert.
Wenn wir den Treuhänder nur empfohlen haben und die Bestellung mit unserem Einverständnis direkt erfolgt muss dieses Risiko über eine separate Versicherungspolice geregelt werden.
Wir empfehlen Ihnen bei Bedarf entsprechende Versicherungsgesellschaften gerne.
Ganz allgemein gesehen sollten Sie Dritten von Ihren eigenen rechtlichen Problemen so wenig wie möglich erzählen, da Sie nie wissen was derjenige mit diesen Informationen anstellt. Deshalb gilt der ausdrückliche Ratschlag sich über den genauen Sachverhalt Ihres Vorhabens vor Ort rechtlich über einen Anwalt oder über steuerliche Fragen über einen Steuerberater informieren zu lassen.
Ganz abgesehen davon wahren wir bei Beratungen über Chat, Email und Telefon unsere eigene rechtliche Position und müssen wenn wir davon ausgehen müssen in eine strafbare Handlung verwickelt zu werden sofort das Gespräch beenden.
Stellen Sie in jedem Falle auf
https://www.4utrust.de/anonyme-deutsche-gesellschaft/
eine Voranfrage und dann erst machen Sie einen Termin mit uns für eine Beratung.
In vielen Fällen lesen Interessenten die Inhalte unserer Website nicht oder überfliegen sie nur. In den meisten Fällen hören wir dann das sei ja auch viel Information.
Das ist tatsächlich keine Entschuldigung.
Wenn Sie an der seriösen Vergabe einer Treuhandstellung interessiert sind sollten Sie im eigenen Interesse so viele Informationen wie möglich sammeln.
Seien Sie anders herum vorsichtig bei der Bekanntgabe sensibler Daten und Informationen im Internet.
Alternativ können Sie direkt aus unserem Online-Angebot einzelne Services bestellen. Sie können sofort einen treuhänderischen Geschäftsführer und/oder einen treuhänderischen Gesellschafter einsetzen und zwar HIER